Allgemeine Geschäfts-bedingungen (AGB)

AGB für die Lizenzierung von Fotos und Videos

1. Allgemeines, Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Lizenzierung von Fotos und Videos (im Folgenden „Lizenzmaterial“) zwischen der Grundner Media GmbH, Grünberger Str. 26D, 10245 Berlin, (im Folgenden „Anbieter“) und dem Kunden (im Folgenden „Lizenznehmer“), insbesondere Reiseagenturen, die das Lizenzmaterial für ihr Marketing nutzen möchten.

1.2 Abweichende oder ergänzende AGB des Lizenznehmers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.3 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB als auch gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Anbieter räumt dem Lizenznehmer ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an dem Lizenzmaterial ein. Dieses Nutzungsrecht beschränkt sich auf den Einsatz des Lizenzmaterials für Marketingzwecke des Lizenznehmers, insbesondere auf Webseiten, auf Social-Media Plattformen, Online Werbekampagnen, Online und Offline Events, in Printmedien wie Katalogen und anderen Werbematerialien.

2.2 Die Lizenz bezieht sich auf die im Vertrag angegebenen Reisedestinationen. Jede Reisedestination wird gesondert lizenziert.

2.3 Das Lizenzmaterial bleibt Eigentum des Anbieters. Der Lizenznehmer erhält lediglich das Recht zur Nutzung gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages.

3. Vertragslaufzeit und Kündigung

3.1 Die Lizenz wird für eine Laufzeit von einem Jahr ab dem Datum des Vertragsschlusses gewährt.

3.2 Die Laufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht eine der Parteien den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich kündigt.

3.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Lizenznehmer gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages verstößt.

4. Nutzungsrechte und -beschränkungen

4.1 Der Lizenznehmer kann zwischen drei Nutzungsstufen für das Lizenzmaterial wählen:

Stufe 1:

  • Die Nutzung ist auf die eigene Website des Lizenznehmers, direkte Kundenkommunikation (z.B. E-Mails), Events und Messen, Webinare sowie gedruckte Marketingmaterialien (z.B. Kataloge, Broschüren, Flyer) beschränkt.
  • Das Lizenzmaterial wird dem Lizenznehmer nicht als Datei zum Download bereitgestellt, sondern über eine Cloudplattform des Anbieters zur Verfügung gestellt.
  • Der Lizenznehmer erhält Einbettungscodes (Embed Codes), um das Material in vielfältigen Formaten und Designs auf der eigenen Website einzubetten. Für jede Einbettung kann vorab eine individuelle Auswahl der Inhalte getroffen werden.
  • Für die direkte Kundenkommunikation (z.B. E-Mail-Marketing) werden Streaming-Links mit Kundenbranding bereitgestellt.
  • Für gedruckte Marketingmaterialien stellt der Anbieter personalisierte QR-Codes zur Verfügung, die zu entsprechenden Inhalten führen.
  • Abrechnung: Die Nutzungsgebühr in Stufe 1 fällt jeweils pro gebuchtem Reiseland an und ist abhängig von der Anzahl der Reiseländer, die durch den Lizenznehmer ausgewählt werden.

Stufe 2:

  • Zusätzlich zu den in Stufe 1 genannten Nutzungsmöglichkeiten darf der Lizenznehmer in Stufe 2 das Lizenzmaterial auf externen Plattformen wie Social-Media-Kanälen (z.B. Facebook, Instagram, LinkedIn, Pinterest) verwenden.
  • Der Anbieter übernimmt den Upload des Lizenzmaterials mit den erforderlichen technischen Formaten für die jeweilige Plattform. Der Lizenznehmer stellt dem Anbieter hierfür die notwendigen Zugangsberechtigungen (z.B. API-Zugriff oder Benutzerzugang) zu den jeweiligen Social-Media-Konten zur Verfügung.
  • Abrechnung: Die Nutzungsgebühr in Stufe 2 fällt je gebuchter Social-Media-Plattform an und enthält ein flexibel nutzbares Stundenkontingent für den Upload und Posting von Content, monatliche Videotelefonate zur Planung und Abstimmung des Content-Plans, sowie einen Report mit einer Auswertung der Analytics. Auf den gebuchten Plattformen kann Content aus allen unter Stufe 1 gebuchten Reiseländern eingesetzt werden.

Stufe 3:

  • Neben den Rechten aus Stufe 1 und 2 ist der Lizenznehmer berechtigt, das Lizenzmaterial in bezahlten Werbekampagnen (z.B. auf Social Media, Google Ads, YouTube, Display-Netzwerken) zu nutzen.
  • Der Anbieter sorgt für den Upload des Lizenzmaterials in den durch die Werbeplattformen vorgegebenen Formate. Auch hier stellt der Lizenznehmer die notwendigen Zugangsberechtigungen bereit, um den Zugriff zu ermöglichen.
  • Abrechnung: In der kostenfreien Planungsphase werden Ziele, ausgewählte Werbeplattformen, Dauer und Budget der Kampagne gemeinsam definiert. Für die individuelle Aufbereitung des Video Content sowie der Erstellung der Kampagne auf der Werbeplattform wird eine einmalige Setup Fee je nach Aufwand vereinbart und abgerechnet. Für das Monitoring und die laufende Optimierung der Kampagne wird eine monatliche Gebühr vereinbart und abgerechnet, die Höhe hängt von den ausgewählten Werbeplattformen ab. Das Marketing-Budget für die Werbeplattform (z. B. Google Ads) wird direkt zwischen Lizenznehmer und Werbeplattform abgerechnet.

4.2 Exklusive Videoproduktionen: Das vorhandene Rohmaterial der in Stufe 1 gebuchten Reisedestinationen steht dem Lizenznehmer auch für die Erstellung exklusiver, durch den Anbieter produzierter Videos zur Verfügung. Diese Videos werden individuell konzipiert und können mit zusätzlichen Elementen wie Interviews, Testimonials, Reisepräsentationen sowie vom Lizenznehmer bereitgestelltem, eigenen Videomaterial angereichert werden. Die Abrechnung erfolgt auf Basis eines separaten Angebots, das ausschließlich den Aufwand für Produktion und Postproduktion umfasst. Es fallen keine weiteren Lizenzgebühren an, und der Lizenznehmer erhält ein dauerhaftes Nutzungsrecht für die erstellten Videos.

4.3 Bereitstellung des Lizenzmaterials: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Lizenznehmer keine Dateien des Lizenzmaterials (z.B. Videos oder Fotos) zum selbstständigen Upload auf der eigenen Website, Social-Media-Portalen oder für den Druck von Katalogen erhält. Der Anbieter stellt stattdessen entweder Einbettungscodes, Streaming-Links oder QR-Codes bereit (für Stufe 1) oder übernimmt den Upload des Lizenzmaterials auf die jeweiligen Plattformen (für Stufen 2 und 3), basierend auf den vom Lizenznehmer bereitgestellten Zugangsberechtigungen. So wird sichergestellt, dass für jeden Kanal das korrekte technische Format in bestmöglicher Qualität verwendet wird, um eine optimale Darstellung und Nutzung des Lizenzmaterials zu gewährleisten.

4.4 Der Lizenznehmer ist nur zu denjenigen Nutzungen berechtigt, die der von ihm gebuchten Stufe entsprechen. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters und kann zu einer Nachberechnung der entsprechenden Lizenzgebühr führen.

4.5 Der Lizenznehmer darf das Lizenzmaterial nicht an Dritte weitergeben oder diesen zur Nutzung überlassen, es sei denn, dies ist zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Marketingzwecke notwendig (z.B. durch Beauftragung von Agenturen im Namen des Lizenznehmers). Die Nutzung durch konzernverbundene Unternehmen des Lizenznehmers ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gestattet.

4.6 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, das Lizenzmaterial inhaltlich zu verändern, zu bearbeiten oder zu verfälschen, es sei denn, dies ist ausdrücklich im Vertrag gestattet oder technisch erforderlich (z.B. Anpassung der Größe für das jeweilige Endgerät). Eine künstlerische Bearbeitung bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters.

4.7 Der Anbieter gewährleistet, dass das Lizenzmaterial in den jeweils notwendigen Formaten und unter Berücksichtigung der technischen Anforderungen der genutzten Plattformen bereitgestellt wird. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Zugangsdaten rechtzeitig bereitzustellen.

4.8 Jede unerlaubte Nutzung oder Weitergabe des Lizenzmaterials durch den Lizenznehmer oder Dritte führt zu einer Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Lizenzpreises der jeweils gebuchten Stufe. Darüber hinaus behält sich der Anbieter die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche vor.

4.9 Der Lizenznehmer ist verpflichtet, sicherzustellen, dass bei der Nutzung des Lizenzmaterials keine Rechte Dritter (z.B. Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen, Markenrechte) verletzt werden. Der Anbieter stellt das Lizenzmaterial ohne Verletzung solcher Rechte zur Verfügung, jedoch trägt der Lizenznehmer die Verantwortung für die Art und Weise der Nutzung.

5. Vergütung

5.1 Für die Einräumung der Nutzungsrechte zahlt der Lizenznehmer die im Vertrag festgelegte Lizenzgebühr. Der Lizenznehmer hat die Wahl zwischen einer monatlichen Zahlungsweise oder einer jährlichen Zahlung im Voraus. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.2 Zahlungsabwicklung: Die Zahlung erfolgt ausschließlich über den Zahlungsdienstleister Stripe. Die jeweiligen Reisedestinationen aus Stufe 1 bzw. die Plattformen in Stufe 2 und 3 werden über Payment Links gebucht. Der Lizenznehmer kann zwischen automatischer Abbuchung per Kreditkarte, Lastschrift (SEPA-Lastschriftverfahren) oder PayPal wählen. Mit Abschluss des Vertrages erteilt der Lizenznehmer die entsprechende Einzugsermächtigung an Stripe.

5.3 Monatliche Zahlung: Die monatliche Lizenzgebühr wird automatisch zu Beginn jedes Monats über das gewählte Zahlungsmittel abgebucht. Der Lizenznehmer stellt sicher, dass das angegebene Zahlungsmittel zum Abbuchungszeitpunkt gedeckt ist.

5.4 Jährliche Zahlung: Die jährliche Lizenzgebühr wird im Voraus für ein Jahr abgebucht. Der beim Zahlungsdienstleister Stripe hinterlegte Preis für die jährliche Zahlungsweise berücksichtigt bereits einen möglichen Rabatt gegenüber der monatlichen Zahlungsweise. Die Abbuchung erfolgt 7 Tage nach Vertragsschluss bzw. dem Beginn der neuen Vertragsperiode.

5.5 Zahlungsausfall: Sollte eine Abbuchung fehlschlagen (z.B. aufgrund unzureichender Deckung oder fehlerhafter Zahlungsinformationen), erhält der Lizenznehmer eine Benachrichtigung und eine Zahlungsfrist von 7 Tagen zur Aktualisierung der Zahlungsdaten. Bei wiederholtem oder längerem Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen und den Zugang zum Lizenzmaterial bis zur vollständigen Begleichung der offenen Beträge vorübergehend zu sperren.

5.6 Wechsel der Zahlungsweise: Der Lizenznehmer kann die Zahlungsweise (monatlich oder jährlich) oder das hinterlegte Zahlungsmittel jederzeit ändern. Änderungen werden zum Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums wirksam.

5.7 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, gegen Forderungen des Anbieters aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

6. Gewährleistung und Haftung

6.1 Der Anbieter gewährleistet, dass das Lizenzmaterial frei von Rechten Dritter ist, die einer vertragsgemäßen Nutzung durch den Lizenznehmer entgegenstehen könnten.

6.2 Der Anbieter haftet nicht für die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Verwendung des Lizenzmaterials durch den Lizenznehmer.

6.3 Für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Anbieter unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, und zwar beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.

6.4 Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

7. Urheberrecht und Namensnennung

7.1 Der Anbieter bleibt Inhaber sämtlicher Urheberrechte am Lizenzmaterial.

7.2 Namensnennung bei Videos: Der Lizenznehmer ist nicht verpflichtet, den Namen des Anbieters bei der Nutzung von Videos gesondert zu nennen, da der Anbieter einen entsprechenden Hinweis (“tripteaser”) direkt in das Video integriert.

7.3 Namensnennung bei Fotos: Der Lizenznehmer ist verpflichtet, bei der Nutzung von Fotos den Namen des Anbieters in Form von “tripteaser” sichtbar zu platzieren. Die Platzierung des Namens muss an geeigneter Stelle erfolgen, beispielsweise im Impressum, Bildnachweisbereich oder direkt am Foto, sofern dies gestalterisch möglich ist.

7.4 Vertragsstrafe bei Verletzung: Sollte der Lizenznehmer gegen die Verpflichtung zur Namensnennung bei Fotos oder gegen die Nutzungsvorgaben gemäß Punkt 4 verstoßen, verpflichtet er sich, eine Vertragsstrafe in Höhe von 30% der jährlichen Lizenzgebühr zu zahlen. Der Anbieter behält sich die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche vor.

7.5 Die Verpflichtung zur Namensnennung gilt nicht, wenn der Lizenznehmer nachweist, dass eine solche Nennung aufgrund technischer oder gestalterischer Einschränkungen unmöglich war.

8. Datenschutz

8.1 Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Lizenznehmers (z.B. Kontaktdaten) ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze und nur soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

8.2 Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Website des Anbieters.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

9.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

9.3 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, sofern der Lizenznehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

9.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

Diese AGB treten am 07.01.2025 in Kraft.

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