AGB für die Lizenzierung von Fotos und Videos
1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Lizenzierung von Fotos und Videos (im Folgenden „Lizenzmaterial“) zwischen der Grundner Media GmbH, Grünberger Str. 26D, 10245 Berlin, (im Folgenden „Anbieter“) und dem Kunden (im Folgenden „Lizenznehmer“), insbesondere Reiseagenturen, die das Lizenzmaterial für ihr Marketing nutzen möchten.
1.2 Abweichende oder ergänzende AGB des Lizenznehmers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.3 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB als auch gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Anbieter räumt dem Lizenznehmer ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an dem Lizenzmaterial ein. Dieses Nutzungsrecht beschränkt sich auf den Einsatz des Lizenzmaterials für Marketingzwecke des Lizenznehmers, insbesondere auf Webseiten, auf Social-Media Plattformen, Online Werbekampagnen, Online und Offline Events, in Printmedien wie Katalogen und anderen Werbematerialien.
2.2 Die Lizenz bezieht sich auf die im Vertrag angegebenen Reisedestinationen. Jede Reisedestination wird gesondert lizenziert.
2.3 Das Lizenzmaterial bleibt Eigentum des Anbieters. Der Lizenznehmer erhält lediglich das Recht zur Nutzung gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages.
3. Vertragslaufzeit und Kündigung
3.1 Die Lizenz wird für eine Laufzeit von einem Jahr ab dem Datum des Vertragsschlusses gewährt.
3.2 Die Laufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht eine der Parteien den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich kündigt.
3.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Lizenznehmer gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages verstößt.
4. Nutzungsrechte und -beschränkungen
4.1 Der Lizenznehmer kann zwischen drei Nutzungsstufen für das Lizenzmaterial wählen:
Stufe 1: Die Nutzung ist auf die eigene Website des Lizenznehmers, direkte Kundenkommunikation (z.B. E-Mails), Events und Messen, Webinare sowie gedruckte Marketingmaterialien (z.B. Kataloge, Broschüren, Flyer) beschränkt. Das Lizenzmaterial wird dem Lizenznehmer nicht als Datei zum Download bereitgestellt, sondern über eine Cloudplattform des Anbieters zur Verfügung gestellt. Der Lizenznehmer erhält Einbettungscodes (Embed Codes), um das Material in vielfältigen Formaten und Designs auf der eigenen Website einzubetten. Für die direkte Kundenkommunikation (z.B. E-Mail-Marketing) werden Streaming-Links mit Kundenbranding bereitgestellt. Für gedruckte Marketingmaterialien stellt der Anbieter personalisierte QR-Codes zur Verfügung. Abrechnung: Die Nutzungsgebühr in Stufe 1 fällt jeweils pro gebuchtem Reiseland an.
Stufe 2: Zusätzlich zu den in Stufe 1 genannten Nutzungsmöglichkeiten darf der Lizenznehmer in Stufe 2 das Lizenzmaterial auf externen Plattformen wie Social-Media-Kanälen (z.B. Facebook, Instagram, LinkedIn, Pinterest) verwenden. Der Anbieter übernimmt den Upload des Lizenzmaterials mit den erforderlichen technischen Formaten. Der Lizenznehmer stellt die notwendigen Zugangsberechtigungen bereit. Abrechnung: Die Nutzungsgebühr in Stufe 2 fällt je gebuchter Social-Media-Plattform an und enthält ein flexibel nutzbares Stundenkontingent, monatliche Videotelefonate zur Planung sowie einen Analytics-Report.
Stufe 3: Neben den Rechten aus Stufe 1 und 2 ist der Lizenznehmer berechtigt, das Lizenzmaterial in bezahlten Werbekampagnen (z.B. auf Social Media, Google Ads, YouTube, Display-Netzwerken) zu nutzen. Der Anbieter sorgt für den Upload des Lizenzmaterials. Abrechnung: In der kostenfreien Planungsphase werden Ziele, Plattformen, Dauer und Budget definiert. Für Aufbereitung und Kampagnenerstellung wird eine einmalige Setup Fee vereinbart, für Monitoring und Optimierung eine monatliche Gebühr. Das Marketing-Budget wird direkt zwischen Lizenznehmer und Werbeplattform abgerechnet.
4.2 Exklusive Videoproduktionen: Das vorhandene Rohmaterial der in Stufe 1 gebuchten Reisedestinationen steht dem Lizenznehmer auch für die Erstellung exklusiver, durch den Anbieter produzierter Videos zur Verfügung. Die Abrechnung erfolgt auf Basis eines separaten Angebots, das ausschließlich den Aufwand für Produktion und Postproduktion umfasst. Der Lizenznehmer erhält ein dauerhaftes Nutzungsrecht für die erstellten Videos.
4.3 Bereitstellung des Lizenzmaterials: Der Lizenznehmer erhält keine Dateien des Lizenzmaterials zum selbstständigen Upload. Der Anbieter stellt stattdessen Einbettungscodes, Streaming-Links oder QR-Codes bereit (Stufe 1) oder übernimmt den Upload (Stufen 2 und 3).
4.4 Der Lizenznehmer ist nur zu denjenigen Nutzungen berechtigt, die der von ihm gebuchten Stufe entsprechen. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
4.5 Der Lizenznehmer darf das Lizenzmaterial nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Marketingzwecke notwendig.
4.6 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, das Lizenzmaterial inhaltlich zu verändern, zu bearbeiten oder zu verfälschen, es sei denn, dies ist ausdrücklich gestattet oder technisch erforderlich.
4.7 Der Anbieter gewährleistet, dass das Lizenzmaterial in den jeweils notwendigen Formaten bereitgestellt wird. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Zugangsdaten rechtzeitig bereitzustellen.
4.8 Jede unerlaubte Nutzung oder Weitergabe führt zu einer Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Lizenzpreises der jeweils gebuchten Stufe. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
4.9 Der Lizenznehmer ist verpflichtet, sicherzustellen, dass bei der Nutzung keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Anbieter stellt das Lizenzmaterial ohne Verletzung solcher Rechte zur Verfügung, der Lizenznehmer trägt die Verantwortung für die Art und Weise der Nutzung.
5. Vergütung
5.1 Für die Einräumung der Nutzungsrechte zahlt der Lizenznehmer die im Vertrag festgelegte Lizenzgebühr. Der Lizenznehmer hat die Wahl zwischen monatlicher oder jährlicher Zahlung im Voraus. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.2 Zahlungsabwicklung: Die Zahlung erfolgt ausschließlich über den Zahlungsdienstleister Stripe. Der Lizenznehmer kann zwischen Kreditkarte, SEPA-Lastschrift oder PayPal wählen.
5.3 Monatliche Zahlung: Die monatliche Lizenzgebühr wird automatisch zu Beginn jedes Monats abgebucht.
5.4 Jährliche Zahlung: Die jährliche Lizenzgebühr wird im Voraus abgebucht; der hinterlegte Jahrespreis berücksichtigt bereits einen möglichen Rabatt. Die Abbuchung erfolgt 7 Tage nach Vertragsschluss bzw. Beginn der neuen Vertragsperiode.
5.5 Zahlungsausfall: Bei fehlgeschlagener Abbuchung erhält der Lizenznehmer eine Zahlungsfrist von 7 Tagen. Bei wiederholtem Verzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen und den Zugang vorübergehend zu sperren.
5.6 Wechsel der Zahlungsweise: Änderungen werden zum Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums wirksam.
5.7 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
6. Gewährleistung und Haftung
6.1 Der Anbieter gewährleistet, dass das Lizenzmaterial frei von Rechten Dritter ist, die einer vertragsgemäßen Nutzung entgegenstehen könnten.
6.2 Der Anbieter haftet nicht für die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Verwendung des Lizenzmaterials durch den Lizenznehmer.
6.3 Für Schäden aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet der Anbieter unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.
6.4 Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
7. Urheberrecht und Namensnennung
7.1 Der Anbieter bleibt Inhaber sämtlicher Urheberrechte am Lizenzmaterial.
7.2 Namensnennung bei Videos: Der Lizenznehmer ist nicht verpflichtet, den Namen des Anbieters bei Videos gesondert zu nennen, da der Anbieter einen Hinweis („tripteaser“) direkt in das Video integriert.
7.3 Namensnennung bei Fotos: Der Lizenznehmer ist verpflichtet, bei Fotos den Namen „tripteaser“ sichtbar zu platzieren (z.B. im Impressum, Bildnachweisbereich oder am Foto).
7.4 Vertragsstrafe bei Verletzung: Bei Verstoß gegen die Namensnennung bei Fotos oder die Nutzungsvorgaben gemäß Punkt 4 verpflichtet sich der Lizenznehmer zu einer Vertragsstrafe in Höhe von 30 % der jährlichen Lizenzgebühr. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
7.5 Die Verpflichtung zur Namensnennung gilt nicht, wenn der Lizenznehmer nachweist, dass eine solche Nennung aufgrund technischer oder gestalterischer Einschränkungen unmöglich war.
8. Datenschutz
8.1 Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Lizenznehmers ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze und nur soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
8.2 Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Website des Anbieters.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
9.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
9.3 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, sofern der Lizenznehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
9.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Diese AGB treten am 07.01.2025 in Kraft.
